Betäubungsmittelrecht
Das Betäubungsmittelrecht ist besonderes geregelt in dem Betäubungsmittelgesetz. Nach diesem Gesetz ist der Besitz bzw. Handeln mit einer nicht geringeren Menge von einem harten Betäubungsmittel (harte Drogen) ein Verbrechen. Das zieht an sich eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestes einem Jahr. Eine nicht geringe Menge liegt bei 100%-ig reinem Heroin bereits bei einem Gewicht von 1,5 Gramm-Wirkstoff. Oft werden aber die Mengen nicht nur Grammen gemessen, sondern auch in Kilogramen. Die Verteidigung in diesen Sachen erfordert spezialles Wissen.